AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: April 2016
1. Definitionen
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- Bedingungen: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Verbraucher: Eine natürliche Person, die Produkte zu einem Zweck erwirbt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
- Kundenspezifische Integration (KI): Ein Service im Rahmen dessen kundenspezifische Software und Hardware mit Produkten kombiniert werden. Dies kann das Aufspielen eines Images, besonderer Anwendungen, Softwareintegration, Hardwareintegration und/oder Asset Management Service beinhalten.
- Kunde: Verbraucher und solche, die nicht als Verbraucher anzusehen sind (z.B. Unternehmer), die Produkte von orquidea erwerben.
- orquidea: orquidea IT Services GmbH, Rheinstr. 16 a, 64283 Darmstadt.
- Integrationsmaterialien: Vom Kunden im Rahmen von KI zur Verfügung gestellte oder näher spezifizierte Drittprodukte.
- Immaterialgüterrechte: Patente, Marken- und Urheberrechte sowie vergleichbare Rechtspositionen.
- Auftragsbestätigung: Schriftliche Bestätigung der Bestellung des Kunden durch orquidea.
- Preis: Das von dem Kunden an orquidea zu leistende Entgelt für Produkte oder Services.
- Produkte: In Dokumenten von orquidea (schriftlich und/oder auf der Internetseite) aufgeführte Waren einschließlich Drittprodukten und Software.
Nicht dazu zählen:- Komponenten, die auf Wunsch des Kunden im Rahmen von orquidea KI Services installiert oder beigefügt wurden.
- Service: Umfasst Reparatur- und Austauschdienstleistungen, die orquidea entsprechend der vereinbarten Serviceleistung, gegebenenfalls auch durch Servicepartner, durchführt.
- Serviceleistungen: In Dokumenten von orquidea (schriftlich und/oder auf der Internetseite) aufgeführte Dienstleistungen, wie in den orquidea Servicebeschreibungen bestimmt.
- Servicepartner: Von orquidea beauftragte/s Serviceunternehmen.
- Software: Betriebssystem-, Anwendungs- oder sonstige Software, die von orquidea hergestellt, in deren Eigentum steht und/oder lizenziert wird.
- Drittprodukte: Produkte, die nicht von orquidea hergestellt und/oder nicht mit der Marke „orquidea” versehen sind aber von orquidea verkauft werden.
- Drittsoftware: Betriebssystem-, Anwendungs- oder sonstige Software eines Drittherstellers.
2. Anwendungsbereich
Diese Bedingungen finden ausschließlich Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z.B. Kauf- und/oder Servicevertrag) zwischen orquidea und dem Kunden sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Die Ausführung von Lieferung und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden. Diese Bedingungen sind ferner nicht anwendbar, wenn die Produkte nicht direkt von orquidea bezogen werden.
3. Angebote / Vertragsschluss / Produktänderungen
Angebote von orquidea erfolgen grundsätzlich schriftlich und freibleibend, d.h. sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Soweit keine Angaben zur Angebotsgültigkeit enthalten sind, bleiben Angebote für einen Zeitraum von 10 Tagen verbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme (Auftragsbestätigung) des Auftrags durch orquidea zustande.
Nach Prüfung der Bestellung des Kunden sendet orquidea dem Kunden zur Annahme der Bestellung eine Auftragsbestätigung zu. Der Kunde wird diese aufmerksam prüfen und orquidea unverzüglich etwaige Abweichungen zu der Bestellung schriftlich mitteilen, da ansonsten mit der Produktion der Bestellung begonnen und der Inhalt der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen wird. Vor dem Hintergrund der ständigen Weiterentwicklung der Produkte und Services behält sich orquidea vor, Produkte und Services jederzeit zu ändern, sofern eine mindestens gleichwertige Funktionalität und Leistung sichergestellt ist. Wesentliche Änderungen werden nicht ohne Zustimmung des Kunden durchgeführt.
Für den Inhalt und die Ausführung des Vertrags ist die Auftragsbestätigung von orquidea und die darin spezifizierten Leistungen maßgebend. Lieferungen erfolgen nach den Spezifikationen des jeweiligen Herstellers der bei Vertragsabschluß aktuellen Version. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte, der beabsichtigten Ergebnisse und den Erfolg des Zusammenwirkens einzelner Komponenten beim Kunden. orquidea ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.
Garantien sind nur verbindlich für orquidea, wenn und soweit sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von orquidea aus der Garantie im Einzelnen festgehalten sind.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde räumt orquidea die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung seiner Leistungen ein. Er wird orquidea während der Vorbereitung und Durchführung ihrer Arbeiten jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren.
Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung seiner und im Vertrag einbezogenen Geräte und Programme verantwortlich. Vor Arbeiten an seinen Geräten und/oder Programmen wird der Kunde alle Daten und Programme selbständig und auf eigene Verantwortung sichern und auf externe Datenträger speichern. Der Kunde wird alle für die Durchführung von Arbeiten vor Ort erforderlichen Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen etc.) auf seine Kosten zur Verfügung stellen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Der vom Kunden zu zahlende Preis ergibt sich aus Auftragsbestätigung und/oder Rechnung von orquidea. orquidea behält sich bei Verträgen mit Unternehmern vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung entsprechend anzupassen. Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung) erfolgen Zahlungen per Vorkasse. orquidea behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und/oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, gesetzliche Verzugszinsen sowie Ersatz verzugsbedingter Schäden zu verlangen.
Skonto wird nicht gewährt. Für Aufträge, deren Nettowert EUR 10.000,- übersteigt, gilt zusätzlich folgende Zahlungsbedingung: 40% Anzahlung sofort bei Auftragserteilung. Zahlungsfälligkeit bezieht sich auch auf erbrachte Teilleistungen einer Gesamtrechnung (Teilzahlungsfälligkeit).
Verbraucher bezahlen den Kaufpreis (Mehrwertsteuer ist enthalten) und die ausgewiesenen Transportkosten, wie in der Auftragsbestätigung angegeben. In Zahlungsverzug kommen Verbraucher ohne Mahnung durch orquidea nur, wenn Sie einen Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsstellung (erkennbar am Rechnungsdatum) nicht bezahlt haben und wenn orquidea auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen hat. Das Zahlungsziel von 30 Tagen gilt inklusive des Rechnungsdatums.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist orquidea berechtigt, dem Kunden für die Dauer des Verzuges pauschal Zinsen in Höhe von 5%-Punkte über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren bzw. geringeren Schadens bleiben beiden Seiten vorbehalten.
Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Kunden begründen (z.B. bei Nichteinlösung eines Schecks oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden) und bei Zahlungsverzug ist orquidea berechtigt, die Ausführung von Lieferung und Leistung bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist orquidea berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben orquidea vorbehalten.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht wie die streitige Forderung.
6. Lieferung / Eigentumsvorbehalt
Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Soweit möglich, sind fehlende, falsche oder beschädigte Produkte und/oder Verpackungen auf dem Frachtbrief vor Unterzeichnung zu vermerken. orquidea ist zu Teillieferungen berechtigt (z.B. im Rahmen der Lieferung von Drittprodukten, die zu einem anderen Zeitpunkt hergestellt werden, als die von orquidea hergestellten Produkte). Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde die hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerungskosten, zu tragen. orquidea kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, in Lieferverzug. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von orquidea innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder auf der Lieferung bestehen möchte. Zurücktreten kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur, soweit die Verzögerung der Lieferung von orquidea zu vertreten ist.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch bereits früher oder erst künftig aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener bzw. entstehender Forderungen bleiben alle gelieferten Waren Eigentum von orquidea. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen die Abnehmer des Kunden zur Sicherung der Zahlungsforderungen von orquidea in Höhe des geschuldeten Betrages an orquidea ab. orquidea nimmt diese Abtretung an.
Der Kunde hat die eingezogenen Beträge bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert aufzubewahren und sofort an orquidea abzuführen, soweit und sobald die Forderungen von orquidea fällig sind. Auf Verlangen hat der Kunde orquidea alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zukommen zu lassen. orquidea ist berechtigt, die Abtretung gegenüber den Schuldnern des Kunden offen zu legen.
Die Kosten des Warenrücktransportes sind von dem Kunden zu tragen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nur als Rücktritt von dem Vertrag, sofern dies von orquidea ausdrücklich erklärt wird.
Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. orquidea ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Kunden zuvor eine Frist für die Leistungserbringung setzen zu müssen. Auch ohne zurückzutreten, ist orquidea berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen.
Soweit orquidea aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmt, sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle vom Kunden getragen.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen alle Lieferungen auf Gefahr des Kunden. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine Versandversicherung wird auf Kundenveranlassung optional abgeschlossen.
orquidea erbringt seine Leistungen montags bis freitags während der üblichen Geschäftszeiten. orquidea bemüht sich stets um angemessene Erledigung; die Gewähr für eine unterbrechungsfreie Betriebsbereitschaft von Geräten und Programmen kann nicht übernommen werden.
Liefer- und Leistungszeitangaben von orquidea erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht zusätzlich schriftlich eine ausdrückliche verbindliche Zusage für einen bestimmten Fixtermin erfolgt. Gegenüber Kaufleuten bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.
Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn orquidea an der Erfüllung seiner Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert wird, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Als solche Begebenheiten gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, z.B. durch Probleme bei Zulieferanten.
Die Einhaltung von Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen. Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst auch ausdrücklich z.B. die Nachforschung bei dem lokalen Auslieferungsunternehmen.
7. Untersuchung
Unternehmer und andere Vertragsparteien, die nicht als Verbraucher anzusehen sind, müssen die gelieferten Produkte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
8. Ansprüche bei Sachmängeln und Gewährleistung
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.
Ist der Käufer nicht Verbraucher, finden nachfolgende Modifikationen Anwendung.
Die Beschaffenheit der Produkte ist in der Auftragsbestätigung abschließend beschrieben. Eigenschaften der Produkte, die nach den öffentlichen Äußerungen von orquidea oder seinen Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwartet werden können, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Sofern die Produkte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sonst mit einem Mangel im Sinne der §§ 434 ff. behaftet sind, ist orquidea abweichend von § 439 BGB nach seiner Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu ist orquidea zur Untersuchung der Produkte nach eigener Wahl in den Räumlichkeiten des Käufers oder von orquidea berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt orquidea mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Im Rahmen der Produktion sowie zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung verwendet orquidea Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche des Käufers bleiben hiervon unberührt.
Die Mangelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Ablieferung, sofern orquidea den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die gesetzliche Verjährung der Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleibt hiervon unberührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen des Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben.
Zu Sachmängeln gehören insbesondere nicht:
- Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch den Käufer oder einen von ihm beauftragen Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch den Kunden oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind;
- die Geeignetheit der Produkte für eine andere als die gewöhnliche Verwendung;
- Funktion innerhalb geltender Industriestandards;
- Integrationsprodukte (siehe Ziffer 10);
- Leistungen, die den Vorgaben des Käufers entsprechend erbracht wurden.
Soweit Drittprodukte während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wendet sich der Käufer vorrangig an deren Hersteller, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich der Gewährleistung für orquidea entsprechend.
Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, das einwandfreie Funktionieren von Datenverarbeitungsgeräten und Gerätekombinationen unter allen denkbaren Anwendungsbedingungen zu garantieren und Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen auszuschließen. orquidea trägt jedoch die gesetzliche Gewährleistung für die grundsätzliche funktionelle Tauglichkeit und die technische Brauchbarkeit ihrer Lieferungen und Leistungen.
Mängel, Beschädigungen und Mengenabweichungen sind orquidea unverzüglich schriftlich anzuzeigen, und zwar: Bei erkennbaren Mängeln etc. spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung bzw. Leistung und bei anderen Mängeln, die innerhalb dieser Frist auch bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden können, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche mehr gegen orquidea hergeleitet werden.
Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so behält sich orquidea das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Der Kunde hat orquidea die erforderliche und zumutbare Zeit und Gelegenheit zur Durchführung der Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung einzuräumen. Schlagen die zumutbaren Nachbesserungsversuche bzw. Ersatzlieferungen fehl oder sind sie innerhalb angemessener Frist nicht möglich oder verstreicht eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, ohne dass der Mangel behoben wird, oder wird die Mängelbescheinigung von orquidea schuldhaft verzögert, so kann der Kunde nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen.
Für Fälle, in denen Fehler an den von orquidea gelieferten Produkten nachweislich nicht feststellbar waren, wird eine Servicepauschale von EUR 80,- erhoben.
9. Service
Serviceleistungen werden durch orquidea oder von orquidea beauftragte Servicepartner erbracht. Reaktionszeiten sind ungefähr vereinbart und können im Einzelfall (z.B. schwer erreichbarer Gerätestandort, fehlende Verfügbarkeit von Komponenten) variieren. Vereinbarte Reaktionszeiten gelten nicht für Ersatzteile/Komponenten, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Produkts nicht unbedingt erforderlich sind, (z.B. Scharniere, kosmetische Teile, Rahmen- und Gehäuseteile). Es gelten die Bestimmungen des Abschnitts Haftung. Serviceleistungen können auch telefonisch oder über Internet erbracht werden. Soweit vereinbart, können sie neben Instandsetzungsleistungen Installations-, Integrations-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen umfassen. Im Falle des Austauschs von Komponenten/ Geräten erwirbt orquidea mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten.
Soweit nicht anderweitig vereinbart, sind die folgenden Leistungen nicht von Serviceleistungen umfasst:
- Fälle, in denen gemäß den vorstehenden Vorschriften von Ziffer 8 Ansprüche aus Sachmängeln ausgeschlossen sind;
- Konfigurationsarbeiten;
- Arbeiten außerhalb üblicher Geschäftszeiten;
- Standortwechsel von Produkten;
- vorbeugende Wartung (Instandhaltung);
- Ersatz von Verbrauchsmaterialien;
- Ersatz von Disketten;
- Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind;
- Arbeiten am elektrischen Umfeld des Kunden;
- Software- und /oder Datenübernahme;
- Beseitigung von beim Kunden auftretenden Computerviren.
Für Drittprodukte gelten ausschließlich die Bestimmungen der Hersteller.
10. Kundenspezifische Integration (KI)
Falls mit dem Kunden vereinbart, führt orquidea in seiner Produktionsstätte Dienstleistungen zur Integration bestimmter Waren in Produkte (Kundenspezifische Integration) durch. Erforderliche Integrationsprodukte wird der Kunde orquidea rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Verfügung stellen oder orquidea beauftragen, diese zu erwerben. orquidea wird die Integrationsprodukte darauf prüfen, ob sie in die Produkte integriert werden können und im bejahenden Fall eine KI-Konfiguration herstellen. Soweit KI-Konfigurationen technisch nicht herstellbar sind, wird orquidea von seiner weiteren Leistungsverpflichtung frei.
11. Lizenz- und Urheberrechte, Software
Der Kunde ist verpflichtet, die Lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen von orquidea, der Hersteller und Lieferanten einzuhalten.
Der Kunde ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Sämtliche Urheber- und weitergehenden Nutzungsrechte verbleiben bei orquidea. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Überlassung an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet.
Für von orquidea mitgelieferte, nicht von orquidea selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags. Erforderliche Lizenzen fügt orquidea den Produkten bei; die Lizenzbedingungen sind vom Kunden zu akzeptieren. Software der Microsoft Corporation wird als OEM-Version geliefert.
12. Internet
Preis- und Produktangaben, sowie die bildhafte Darstellung stellen ein unverbindliches, freibleibendes Angebot unter Vorbehalt der Selbstbelieferung dar.
Eine Kunden-Bestellung per E-Mail/Fax stellt ein Angebot an orquidea zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Ein Vertragsabschluß kommt durch das Zusenden einer Auftragsbestätigung, einer Pro-forma-Rechnung oder Lieferung zustande. Angegebene Lieferzeiten sind immer circa Angaben.
Sollte der Kunde bei einer Internet-Bestellung nicht mit der Ware zufrieden sein, so hat er das Recht die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Bedingung ist vollständige, unbeschädigte Ware einschließlich der Originalverpackung. Generell wird nur der berechnete Warenwert zurückerstattet und die Warenrücksendung erfolgt zu Lasten des Kunden.
13. Haftung
Die Haftung von orquidea, einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, richtet sich nach folgenden Maßgaben:
Schadensersatzansprüche infolge von orquidea oder seiner Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen verursachter Vertragsverletzung (z.B. aus Verzug, Unmöglichkeit, Nichterfüllung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, sowie für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des Nettorechnungsbetrages der schadensauslösenden Lieferung bzw. Leistung. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Verlust von Daten, Folgeschäden, entgangener Gewinn, Verlust von Daten, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind).
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben, sowie zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstandene Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen Mitarbeiter von orquidea und von orquidea Beauftragte; sie gelten insbesondere für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche.
14. Immaterialgüterrechte, Freistellung
orquidea wird den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines Immaterialgüterrechts Dritter freistellen, sofern der Kunde orquidea von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt und orquidea alle erforderlichen rechtlichen Abwehrmaßnahmen (dies beinhaltet z.B. die Prozessführung inklusive des Abschlusses von Vergleichen) ermöglicht.
Der Kunde wird orquidea hierbei soweit möglich unterstützen. Immaterialgüterrechte verletzende Produkte wird orquidea entweder abändern oder durch nicht verletzende Produkte austauschen oder dem Kunden den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgeltes erstatten. Eventuelle Schadensersatzansprüche fallen unter die Bestimmungen des Abschnitts ?Haftung?. Diese Freistellung umfasst keine Ansprüche, die ganz oder teilweise darauf beruhen, dass der Kunde nicht autorisierte Änderungen an den Produkten vorgenommen hat oder die Produkte mit anderen Produkten oder Leistungen kombiniert oder nutzt.
15. Export
Die gelieferten Produkte können Technologien und Software enthalten, die den jeweils auf sie anwendbaren Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika oder der Länder, in die die Produkte geliefert oder in denen sie genutzt werden, unterliegen.
Gemäß den vorstehend aufgeführten Exportbestimmungen dürfen die Produkte insbesondere nicht an definierte Nutzer, in definierte Länder oder zu definierten Nutzungen geliefert oder lizenziert werden. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen zu beachten.
16. Datenschutz
Kundendaten unterliegen der elektronischen Datenverarbeitung. orquidea wird bei der Nutzung personenbezogener Daten die relevanten Datenschutzbestimmungen (insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes) beachten. Gegebenenfalls leitet orquidea personenbezogene Daten an Servicepartner, die sich auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes befinden können, z.B. in den USA, unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen weiter.
17. Geheimhaltung
Beide Parteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene, als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
18. Rücktritt
orquidea ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde trotz einer von orquidea eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht bezahlt oder der Kunde Exportbestimmungen verletzt. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Art durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei oder Beantragung der Eröffnung.
19. Obliegenheiten als Kunde
Die folgenden Punkte liegen im Verantwortungsbereich des Kunden:
Wahl der Produkte und deren Geeignetheit für einen bestimmten Zweck; Kommunikationskosten mit orquidea; KI-Spezifikationen und Anweisungen; KI-Integrationsprodukte, deren Eigenschaften, Lizenzen; im Auftrag des Kunden beschaffende, aber nicht zur KI-Konfiguration verwendete Integrationsprodukte.
Darüber hinaus erklärt sich der Kunde bereit, orquidea alle zu deren Leistungserbringung erforderlichen Informationen mitzuteilen und orquidea, soweit erforderlich, Zugang zu den Produkten zu gewähren sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Mangelbeseitigungs-, Ersatzlieferungs- oder Serviceleistungen wird der Kunde alle nicht von orquidea eingebauten Komponenten, Produkte etc. entfernen sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen erstellen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, liegt die Datensicherung nicht im Verantwortungsbereich von orquidea.
20. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Verbraucher können die auf Abschluss des Fernabsatzvertrags gerichtete Willenserklärung binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: orquidea IT Services GmbH, Rheinstr. 16 a, 64283 Darmstadt,
Eine ausführliche Belehrung im Sinne des § 312 c BGB erhalten Verbraucher separat in Textform.
21. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen; ebenso die Anwendung der Einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss solcher Kaufverträge.
Soweit der Kunde Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung Darmstadt. orquidea bleibt jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen, gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
22. Schlussbestimmungen
Mit der Aufgabe der Bestellung ist der Kunde einverstanden, dass orquidea die nötigen Kundendaten speichert und intern zur Auftragsbearbeitung verarbeitet.
Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abweichen von dieser Regelung.
Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte auf ihrer Grundlage abgeschlossener Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder der fehlenden Vereinbarung werden die Vertragspartner diejenige Regelung treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
orquidea ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von orquidea berechtigt, Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.